PROTOKOLL
Generalversammlung der Dorferneuerung Herzogbirbaum
am 21.4.2022
im Dorfhaus (Feuerwehrhaus) Herzogbirbaum
Anwesend:
* Vorstand (Josef Benedikt, Reinhard Raberger, Hermann Mayr, Katrin Windisch, Nina Windisch)
* Beiräte (Josef Kleedorfer, Rudolf Windisch)
* 16 Gäste (stimmberechtigte Mitglieder)
* Protokoll: Nina Windisch
Josef Benedikt eröffnet die Generalversammlung um 19:10, begrüßt die anwesenden Ortsbewohner, Vizebürgermeister Christoph Mitterhauser, Ortsvorsteher Harald Teufelhart und Feuerwehrkommandant Peter Gamsjäger. Er stellt die Beschlussfähigkeit lt. §9 (7) der Statuten fest.
Bericht des Obmanns:
Von 2019-2021 sind trotz Coronapandemie ca. 600 (dokumentierte) Arbeitsstunden erbracht worden. Dies wurde v.a. bei der „Aktiven Phase“ erarbeitet. In diesem Projekt entstand die Umgebungsgestaltung des Löschteiches mit Sitzgelegenheiten, Bepflanzung und Aufbau einer Holzhütte zum Verstauen mitgebrachter Utensilien. Weiters wurde auch die „Wohlfühlstraße“ mit dem Baumpflanztag ins Leben gerufen und erfolgreich am 23.10.2021 durchgeführt.
Weiter Aktionen in diesen „Coronajahren“ waren:
- Die Veranstaltung „Buch und Wein“ (noch vor dem ersten Lockdown)
- Das Pflanzen des „Christbaumes“ vor der Kirche
- „Adventsingen to go“
- Adventfenster (die in Eigenregie der Bewohner entstanden)
- Alljährliche Apfelernte
Josef Benedikt übergibt das Wort an Reinhard Raberger, der Informationen über den geplanten Bildband zur „Dorfchronik“ gibt, an dem voraussichtlich 2023/24 gearbeitet wird.
Weiters berichtet Reinhard Raberger über die entstandene Topothek, die Hr. Stremnitzer aus Großmugl betreut und immer wieder erweitert.
Es besteht die Möglichkeit, bei Interesse alte Bilder, Schriftstücke, etc. an Reinhard Raberger zu übergeben, oder direkt Hr. Stremnitzer zukommen zu lassen, um diese in die Topothek aufzunehmen.
Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer:
Stellvertretend für den erkrankten Kassier liest Josef Benedikt den derzeitigen Kassastand vor und gibt den aktuellen Kontostand an: Girokonto: € 2727,16, Handkassa: € 331,16 ergibt einen Vermögensstand zum 16.04.2022 von € 3058,32. Ein Hinweis erfolgt auf die erfolgreiche Spendensammlung für die Löschteichumgebung und -erhaltung. So wurden 2020 € 3295 gespendet, im Jahr 2021 weitere € 920.
Die Rechnungsprüfer Brigitte Steiner und Doris Srsa bestätigen die Korrektheit der Angaben.
Entlastung des Vorstands:
Die Entlastung des Vorstands und der Rechnungsprüfer erfolgt einstimmig per Akklamation (keine Enthaltungen).
Entlastung des Vorstands:
Vizebürgermeister Christoph Mitterhauser stellt sich als Wahlleiter zur Verfügung. Es erfolgt eine Gruppenabstimmung zu den Funktionen. Alle Abstimmungen erfolgen, wie vorher von der Generalversammlung bestimmt, per Akklamation. Die stimmberechtigten Anwesenden folgen dem Wahlvorschlag, der einstimmig (ohne Enthaltung) angenommen wurde.
Die Wahl wurde von den jeweils Gewählten angenommen.
- Obmann: Josef Benedikt
- Obmannstv.: Reinhard Raberger
- Kassier: Markus Siegmeth
- Kassierstv.: Hermann Mayr
- Schriftführerin: Nina Windisch
- Schriftführerinstv.: Katrin Windisch
Als Beiräte stellten sich Nadja Hanaa, Elisabeth Heinisch und Melanie Schmidt zur Wahl. Auch sie wurden durch einstimmige Akklamation (ohne Enthaltung) gewählt.
Als Rechnungsprüfer für die kommende Periode stellen sich sich Rudolf Windisch und Josef Kleedorfer zur Verfügung.
Information des Vizebürgermeisters:
Vizebürgermeister Christoph Mitterhauser bedankt sich beim Vorstand der DOERN, bei OV Harald Teufelhart und bei den Ortsbewohnern für die tolle Zusammenarbeit und dem „Geschaffenen“ in Herzogbirbaum.
- Info über Durchführung und Unterstützung der „Aktiven Phase“ von Seiten der Gemeinde Großmugl.
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED in Herzogbirbaum
- Breitbandausbau findet in Herzogbirbaum von Ende Juli bis Ende September 2022 statt. Dazu wird am 22.5.2022 eine Glasfasermesse in Großmugl stattfinden.
- Umbau des alten FF-Hauses in Großmugl. Um Räumlichkeiten für die Ortsblasmusikkapelle zu schaffen und eine Vergrößerung der Ordination von Dr. Zaloudek zu ermöglichen.
- Ende Juni wird Bgm. Karl Lehner in den Ruhestand treten.
Information des Vizebürgermeisters:
- Harald Teufelhart gibt bekannt, dass in der kommenden Woche das Waldbiotop ausgebaggert und saniert wird. Aufgrund der vielen Hochwassersituationen in den letzten Jahren ist das Biotop stark verschlammt, und somit kein ordentlicher Lebensraum für Flora und Fauna.
- Für den 14.5.2022, um 15 Uhr, ist das Blütenfest geplant. Motto „Musik liegt in der Luft“.
- Ad hoc Antrag von Josef Benedikt: Neue Wahl- und Versammlungsbestimmungen nach vorrangegangener Statutenänderung:
- Durchführung jährlicher Vollversammlungen zur Information aller Mitglieder über Vereinsaktivitäten und besondere Maßnahmen.
- Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes alle 5 Jahre.
- Durchführung der nächsten Generalversammlung mit Abstimmung über die Statutenänderung und Neuwahl des Vorstandes: 2023
- Josef Benedikt bedankt sich nochmals bei den „in Pension“ tretenden Vorstandmitglied Hermann Mayr und den Beiräten Rudolf Windisch, Josef Kleedorfer und (in Abwesenheit) Franz Kührer für die jahrelange, erfolgreiche und wertschätzende Zusammenarbeit und Unterstützung bei den jeweiligen Projekten.
Josef Benedikt beendet um 19:55 die Generalversammlung.
PROTOKOLL
Generalversammlung der Dorferneuerung Herzogbirbaum
am 7.11.2019
im Dorfhaus (Feuerwehrhaus) Herzogbirbaum
Anwesend:
* Vorstand (Josef Benedikt, Reinhard Raberger, Markus Siegmeth, Hermann Mayr, Katrin Windisch, Nina Windisch)
* Beiräte (Josef Kleedorfer, Rudolf Windisch, Franz Kührer)
* 37 Gäste (stimmberechtigte Mitglieder)
* Protokoll: Nina Windisch
Josef Benedikt eröffnet die Generalversammlung um 19:05, begrüßt die Anwesenden, Bgm. Karl Lehner, die anwesenden Ortsgemeinderäte und als speziellen Gast die Regionalberaterin der NÖ Regional GmbH, Fr. DI Andrea Haberkorn. Er stellt die Beschlussfähigkeit lt. §9(7) der Statuten fest.
Anliegen des Obmannes:
Josef Benedikt ist über freilaufende Hunde zwischen Kellergasse und Auffangbecken angesprochen worden. Aus aktuellem Anlass appelliert er an die Ortsbevölkerung, rücksichtsvoll im Umgang mit Mitortsbewohner zu sein und die Hundehaltungsregeln zu befolgen.
Bericht des Obmanns:
- Dr. Christa Muth (Kassierin) und Elfriede Haslinger (Beirätin) haben sich 2018 aus dem Vorstand zurückgezogen. Die Kooptierung von Markus Siegmeth als Kassier und das Ausscheiden von Elfriede Haslinger wurde lt. §11(2) der Statuten per Akklamation (keine Enthaltungen) von der Generalversammlung nachträglich bestätigt.
- Projektwettbewerb: Josef Benedikt berichtet über drei erfolgreiche Projektteilnahmen bei der NÖ Dorferneuerung. Zu einem wäre dies der „Ideenwettbewerb“ (UmGang), der „Projektwettbewerb“ (UmGang) und „Stolz auf unser Dorf“ (Generationensportplatz). Für den Projektwettbewerb wurde das Projekt UmGang ins Finale gewählt, wofür am 28.11.2019 in St. Pölten im NÖ Landhaus die Preisverleihung stattfindet.
- Über 1000 (dokumentierte) Arbeitsstunden sind in den letzten zwei Jahren erbracht worden. Diese finden sich, um nur einige Aktivitäten zu nennen, in der Apfelernte, Flohmarkt, Sportplatzgestaltung mit Sportfest, Ostereiersuche, Blütenfest. Josef Benedikt bedankt sich auch bei den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die nicht dokumentierte Arbeit leisten zur Erhaltung der Marterln, Kapellen, der Blumenbeete und Grünflächen der Ortschaft.
Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer:
Markus Siegmeth zeigt anhand einer Powerpoint Präsentation die projektbezogenen Ein-und Ausgaben der letzten zwei Jahre und den aktuellen Kontostand per 29.10.2019 (Girokonto: € 1500,98, Handkasse € 386,21). Die Rechnungsprüfer Brigitte Steiner und Leopold Schmidt bestätigen die Korrektheit der Angaben.
Entlastung des Vorstands:
Die Entlastung des Vorstands und der Rechnungsprüfer erfolgten einstimmig per Akklamation (keine Enthaltungen).
Wahl des Vorstandes gemäß Wahlvorschlag:
Fr. Andrea Haberkorn stellt sich als Wahlleiterin zur Verfügung. Es erfolgt eine Gruppenabstimmung zu den Funktionen. Alle Abstimmungen erfolgen, wie vorher von der Generalversammlung bestimmt, per Akklamation. Die stimmberechtigten Anwesenden folgen dem Wahlvorschlag, die einstimmig (ohne Enthaltung) angenommen wurde. Die Wahl wurde von den jeweilig Gewählten angenommen.
- Obmann: Josef Benedikt
- Obmannstv.: Reinhard Raberger
- Kassier: Markus Siegmeth
- Kassierstv.: Hermann Mayr
- Schriftführerin: Nina Windisch
- Schriftführerinstv.: Katrin Windisch
- Beiräte: Rudolf Windisch, Franz Kührer und Josef Kleedorfer
Als Rechnungsprüfer für die kommende Periode stellen sich Brigitte Steiner und Doris Srsa zur Verfügung.
Allfälliges:
- Josef Benedikt lädt die Anwesenden ein, bei bestehendem Interesse, zur Preisverleihung nach St. Pölten mitzufahren. Bis zu 15 Personen können mitfahren, Anmeldeschluss bis 12.11.2019.
- Des Weiteren wird das bevorstehende Adventsingen am 21.11.2019 angekündigt.
- Es wurde der Vorschlag einer neuer Veranstaltung gemacht. „Lesung und Wein“, wo diesmal Hr. Dr. Lauermann eingeladen wird, um über Ausgrabungen am Michelsberg zu erzählen. Dieser Vorschlag wird von den anwesenden Gästen mehrheitlich angenommen. Termin und Ablauf wird noch bekannt gegeben.
- Auch über Veranstaltungen in der Kellergasse wird noch nachgedacht.
DORFGESPRÄCH
Das Dorfgespräch wird von Fr. DI Andrea Haberkorn, Regionalleiterin der NÖ Regional moderiert.
Nach den allgemeinen Infos zu NÖ Regional, wird „über Herzogbirbaum gesprochen“. Es ist Grundlage für ein von ihr erstelltes ‚Kurzkonzept‘, das zum Beitritt der DOERN HBB ins Programm „DOERN kompakt“ erforderlich ist. Dieses Programm dauert zwei Jahre, in denen 2 zusammenhängende Projekte mit der Gemeinde und der NÖ Regional GmbH im Ort umgesetzt werden sollen. Protokoll und Ergebnis des Gesprächs werden im Rahmen des Kurzkonzepts dokumentiert.
Die Themengruppen die den Ortsbewohnern wichtig sind wären:
- Gehsteig- und Bankettsanierung
- Grünraumgestaltung (entlang der Haupststrasse, rund um den Löschteich, in der Kellergasse)
- Löschteichsanierung
- Fenstersanierung des Dorfhauses
Bgm. Karl Lehner berichtet, dass die Ortseinfahrt (von Großmugl kommend) am 14.11.2019 vermessen wird und ein baulicher Vorschlag erfolgt. Dieser wird im Jänner bei dem geplanten Ortsgespräch vorgestellt.
Nachdem das Thema Löschteichsanierung für die Ortsbevölkerung ein wichtiges ist, wird beschlossen, dass die Dorferneuerung Herzogbirbaum sich in Zusammenarbeit mit NÖ Regional und der Gemeinde Großmugl und interessierter Ortsbevölkerung ein Projekt erarbeitet.
Es werden zwei Listen zum Thema Grünraum und zum Thema Löschteich ausgegeben, wo, für interessierte Ortsbewohner die Möglichkeit besteht sich einzutragen, um dann gemeinsam mit der Dorferneuerung Ideen zu sammeln und diese auch aktiv umzusetzen. Dieses Angebot wurde nur von 8 Personen in Anspruch genommen.
Bgm. Karl Lehner erwähnt ein Projekt in Zusammenarbeit der „Weinviertler 5“ und der NÖ Regional GmbH, das sich „Mitfahrbankerl“ nennt (LEADER Projekt zur Mobilität). Die Idee ist, eine Bank an der Hauptstraße aufzustellen, wo sich Personen, die keine mobile Möglichkeiten haben, hinsetzen können und darauf hoffen von jemanden mitgenommen zu werden. Der Zielort wird anhand einer Tafel mit mehreren möglichen Zielen angezeigt. Es wird mit einfacher Mehrheit (bei zwei Enthaltungen) beschlossen, der Gemeinde Großmugl zu empfehlen, ein „Mitfahrbankerl“ mit Tisch in der Ortschaft (Standort wird erst festgelegt) aufzustellen.
Das Thema „Straßennamen“ wurde von den Ortsbewohnern wieder angesprochen. Nach Abstimmung durch Handheben (19 dafür/ 15 dagegen /4 Enthaltungen/ 8 „Nichtwähler“) wird die Dorferneuerung Herzogbirbaum versuchen, die beim Blütenfest 2019 begonnene Ideensammeln weiter zu verfolgen.
Josef Benedikt beendet um 21:15 die Generalversammlung. Während der Versammlung wurde wieder ortseigener Apfelsaft zur Gratisverkostung angeboten.
Protokoll: Nina Windisch
PROTOKOLL
Generalversammlung der Dorferneuerung Herzogbirbaum
am 17.11.2017 im Dorfhaus (Feuerwehr) Herzogbirbaum
Anwesend: Vorstand (Elfriede Haslinger, Hermann Mayr, Rudolf Windisch, Brigitte Steiner, Josef Benedikt);
Beiräte (Franz Kührer, Josef Kleedorfer, Christa Muth);
31 Gäste (stimmberechtigte Mitglieder).
Entschuldigt: Vorstand (Reinhard Raberger)
Protokoll: Josef Benedikt
Josef Benedikt eröffnet im Namen von Elfriede Haslinger (Obfrau) die Generalversammlung um 19:05, begrüßt die Anwesenden, Bgm. Karl Lehner, OV GGR Franz Sigl, und stellt die Beschlussfähigkeit lt. §9(7) der Statuten fest.
- Bericht des Vorstands
Der Bericht wird auf den Tagesordnungspunkt „Bericht über laufende Projekte“ verschoben. - Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer
Hermann Mayr (Kassier) listet detailliert Einnahmen (€ 1.902,30) und Ausgaben (€ 2.291,776) des Vereins auf. Der Kontostand per 17.11.2017 beträgt: € 557,90. Auf dem Sparbuch liegen: € 3.897,50). Die Rechnungsprüfer Elisabeth Heinisch und Leopold Schmidt bestätigen die Korrektheit der Angaben. - Entlastung des Vorstands
Die Entlastung des Vorstands und der Rechnungsprüfer erfolgt einstimmig per Akklamation (keine Enthaltungen). - Geschenkübergabe an Elfriede Haslinger
Unsere langjährige Obfrau Elfriede Haslinger zieht sich aus der operativen Vorstandstätigkeit zurück. Josef Benedikt übergibt im Namen des Vorstands ein Abschiedsgeschenk (Keramik und Buch über die Archäologie im Weinviertel).
Er bedankt sich für langjähriges Engagement und Initiativen für den Ort, die erfolgreiche Umsetzung großer Projektvorhaben der letzten Jahrzehnte und die gemeinsamen Erfahrungen beim Arbeiten in den Projekten. Elfriede Haslinger bedankt sich für die langjährige aktive Unterstützung bei den Vorhaben und ihrer Tätigkeit als Obfrau durch die Ortsbevölkerung. - Wahlvorschlag des neuen Vorstands
Der Wahlvorschlag wurde auf www.herzogbirbaum.at/dorferneuerung veröffentlicht. Als Wahleiter stellte sich Bgm. Karl Lehner zur Verfügung. Es erfolgten Einzelabstimmungen zur Funktion des Obmanns und des Stellvertreters und eine Gruppenabstimmung zu den übrigen Funktionen. Alle Abstimmungen erfolgten, wie vorher von der Generalversammlung bestimmt, per Akklamation. Die stimmberechtigten Anwesenden folgten dem Wahlvorschlag, der einstimmig (keine Enthaltung) angenommen wurde. Die Wahl wurde von den jeweilig Gewählten angenommen.Obmann: Josef Benedikt Obmannstv.: Reinhard Raberger (in Abwesenheit) Kassier: Christa Muth Kassierstv.: Hermann Mayr Schriftführerin: Nina Windisch Schriftführerinstv.: Katrin Windisch - Bericht über laufende Projekte
Josef Benedikt berichtet über die Projekte der Dorferneuerung. Die Folien der Präsentation finden sich im Anhang des Protokolls. Neben Dank an die Allgemeinheit für ortspflegerische Maßnahmen wurde über folgende Projekte unter Angaben der aufgewendeten freiwilligen Stunden (über 900 Stunden insgesamt im Jahr 2016/2017) berichtet.- Adventkonzert 2016
- Blütenfest 2017
- Apolloniakapelle 2017: Josef Benedikt bedankt sich bei Bgm. Lehner für die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, ohne die dieses Projekt nicht machbar gewesen wäre.
- Obstbaumschnittkurs 2017 / Obstbaumkataster
Apfelernte: Heuer wurden erstmals an zwei Nachmittagen rund 350 kg Äpfel geerntet, die bei wildfrucht/lohnpresse.at zu rund 200 Litern naturtrübem Apfelsaft gepresst wurden. Josef Benedikt bedankt sich bei den Erntehelferinnen und -helfern und allen, die durch eigene Apfelspenden zum guten Geschmack des Herzogbirbaumer Apfelsafts beigetragen haben. - Um.Gang 2017 – Informationstafeln
- Um.Gang 2017 – Hohlweg/Alter Friedhof
Josef Benedikt weist auf die Auszeichnung (incl. Landesförderung) hin, die dieses Projekt beim Ideenwettbewerb der NÖ Dorferneuerung erhielt. Detailinformationen und Bilder sind auf der DOERN Homepage zu finden.
- Informationen durch den Bürgermeister und den Ortsvorsteher
- Bgm. Karl Lehner informiert über die Situation beim Hochwasserschutz in Herzogbirbaum und kündigt die Fertigstellung des ersten Projekts (Hausgärten) bereits für Winter 2017/2018 an. Er bedankt sich bei der Dorferneuerung für die engagierte Umsetzung der Projekte, die von der Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin gerne unterstützt werden.
- OV GGR Franz Sigl informiert über die im Winter 2017/2018 durchzuführende Renovierung der Holzbrücken über den Mühlbach und die Befestigung der Zu- und Abgänge von den Brücken.
- Er bedankt sich bei Elfriede Haslinger für die gute Zusammenarbeit und die langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Obfrau. In Ihrer Amtszeit hatte sie großen Anteil an der Umsetzung umfangreicher Projektvorhaben (Dorfhaus, Auferstehungskapelle, Ortsraumgestaltung) und ist unermüdlich im Einsatz für Gestaltung und Pflege des Ortsraums.
- Allfälliges
- Josef Benedikt weist auf die Neugestaltung der Homepage www.herzogbirbaum.at/dorferneuerung hin.
- Von den Anwesenden wird vorgeschlagen, einen digitalen Verteiler zu gestalten (per SMS/E-Mail/Social Media). Zum Start tragen sich alle Interessierten in einer Liste mit Namen, Telefonnummer und E-mail ein, um zu Arbeitsterminen per SMS/E-Mail eingeladen werden zu können. Um für gemeinsame Aktivitäten alle Bewohner zu erreichen, wird ein Mix an Technologien genutzt werden.
Josef Benedikt beendet um 19:55 die Generalversammlung und wünscht allen Anwesenden Erholsame Feiertage. Während der Versammlung wurde ortseigener Apfelsaft zur Gratisverkostung angeboten. Von vielen wurde die Möglichkeit genutzt, ihn auch käuflich zu erwerben und damit die Dorferneuerung zu unterstützen.
Protokoll: Josef Benedikt e.h.
Anhang: Folien zum Bericht über DOERN Projekte






Präambel
(1) Zur Vereinfachung des nachfolgenden Textes sowie zur Verbesserung der Lesbarkeit werden die Funktionsbezeichnungen des Vereins nur in der männlichen Form angeführt; dessen ungeachtet gelten sie jeweils auch in der weiblichen Form. Wird eine Vereinsfunktion von einer Frau bekleidet, so wird sie für die Dauer ihrer Funktionsausübung auf den Schriftstücken des Vereins nur mehr in weiblicher Form angegeben (Obfrau, Stellvertreterin, Schriftführerin etc.).
(2) Diese Statuten ersetzen ab dem Tag ihrer Gültigkeit die bisherigen des bestehenden Vereines.
§ 1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen "Verein zur Dorferneuerung und Landschaftspflege Herzogbirbaum".
(2) Er hat seinen Sitz in Herzogbirbaum und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf das Gebiet der Gemeinde Großmugl, insbesondere jedoch auf das Gebiet der Katastralgemeinde Herzogbirbaum.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§ 2
Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Verwirklichung der gemeinsamen kulturellen und sozialen Interessen der Dorfgemeinschaft, die sich aus der Ortsbevölkerung, den ansässigen und den mit dem Ort verbundenen Menschen zusammensetzt. Im Rahmen dieses Zieles soll die Dorferneuerung unterstützt und weiterentwickelt werden.
§ 3
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten Tätigkeiten und finanziellen Mittel erreicht werden.
(2) Für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehene Tätigkeiten sind
a.) Maßnahmen der Dorferneuerung;
b.) Veranstaltungen kultureller Art; Verbesserung der sozialen Bedingungen und Beziehungen der Allgemeinheit;
c.) Maßnahmen zur Entwicklung und Festigung des Zusammengehörigkeitsbewusstseins der Bevölkerung aller Altersgruppen;
d.) Entwicklung und Gestaltung der Ortschaft; Mitarbeit an Maßnahmen der Gemeindeentwicklung zur Verbesserung der Lebensqualität im Ort und der Region durch soziale, kulturelle und ökologische Maßnahmen.
e.) Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Vereinigungen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen; Vertretung der Interessen der örtlichen Gemeinschaft gegenüber anderen Körperschaften;
f.) Maßnahmen zur Information des vom Vereinsziel erfassten Personenkreises;
g.) Einrichtung einer Website und/oder sonstiger elektronischer Medien
h.) Herausgabe von periodischen und nicht periodischen Publikationen,
i.) Versammlungen
j.) Diskussionsabende und Vorträge
k.) Wanderungen
l.) Einrichtung einer Bibliothek
m.) Veranstaltungen und Medienarbeit zur Bewusstmachung der Anliegen und Bedürfnisse des ländlichen Raumes
n.) Zusammenarbeit mit Schulen und/oder Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen (z.B. Ausschreibungen (vor-)wiss. Arbeiten, Bachelorarbeiten etc.)
o.) Anschaffung gemeinschaftlich genutzter Gerätschaften
(3) Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a. Subventionen und Förderungen
b. Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
c. Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung usw.)
d. Erträge aus Vereinsveranstaltungen
e. Sponsorgelder
f. Werbeeinnahmen
g. Erträge aus unternehmerischen Tätigkeiten des Vereines, z.B. aus dem Verkauf von Publikationen, aus dem Betrieb eines Museums, aus Teilnahmegebühren für Veranstaltungen und Seminare etc.
h. Erträge aus Projektpartnerschaften
i. Einnahmen aus dem Verleih gemeinschaftlich genutzer Gerätschaften
j. Patenschaften (z.B. für Marterl, Bildstöcke o.ä.)
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen. Ehrenmitglieder sind physische oder juristische Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die ein besonderes Naheverhältnis zu Herzogbirbaum haben. Physische und juristische Personen können die Ehrenmitgliedschaft erwerben.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Eine einfache Mitteilung an den Vorstand ist ausreichend.
(3) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Pflichten oder wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
(4) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft wegen unehrenhaften Verhaltens von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens zehn Mitglieder können vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
§ 8
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
§ 9
Generalversammlung
(1) Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt.
(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet statt: auf
a.) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
b.) Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, jedenfalls aber von zehn Mitgliedern,
c.) Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),
d.) Beschluss eines Rechnungsprüfers (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
e.) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)
In diesen Fällen hat die Generalversammlung binnen vier Wochen nach Einbringung des Antrages beim Vorstand abgehalten zu werden.
(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin einzuladen. Die Einladung erfolgt durch Anschlag an den dafür vorgesehenen Tafeln in Herzogbirbaum. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a - c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).
(4) Anträge zur Generalversammlung sollen mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung dem Vorstand bekanntgegeben werden. Es besteht keine besondere Formvorschrift.
(5) Der Vorstand kann die Fassung von ad-hoc Beschlüssen zu Anträgen, die erst während der Generalversammlung eingebracht werden, ablehnen, wenn die vorhandenen Informationen zum jeweiligen Thema nicht ausreichen, um eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen.
(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch eine(n) Bevollmächtigte(n) vertreten. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied ist nicht vorgesehen.
(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10
Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a.) Beschlussfassung über den Voranschlag;
b.) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer;
c.) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer;
d.) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Verein;
e.) Entlastung des Vorstands;
f.) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
g.) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
h.) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 11
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus zumindest sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann und Stellvertreter, Schriftführer und Stellvertreter sowie Kassier und Stellvertreter.
(1a) Wenn es zweckmäßig erscheint kann der Vorstand auf Antrag des Obmannes um zusätzliche Mitglieder erweitert werden. Diese sind der Generalversammlung vorzuschlagen und durch sie mit einfacher Mehrheit zu bestätigen.
(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
(3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(4) Der Vorstand wird vom Obmann, bei Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und wenigstens drei von ihnen anwesend sind.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(7) Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.
(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
§ 12
Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das "Leitungsorgan" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung
(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern
§ 13
Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Der Obmann führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Schriftführer unterstützt den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(2) Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Obmannes und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten (=vermögenswerte Dispositionen) des Obmanns und des Kassiers. Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns oder des Kassiers ihre Stellvertreter.
Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bedürfen der Zustimmung durch mindestens 2 weitere Vorstandsmitglieder.
(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
(4) Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
(5) Der Obmann führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
(6) Der Schriftführer führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
(7) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
(8) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns, des Schriftführers oder des Kassiers ihre Stellvertreter.
§ 14
Rechnungsprüfer
(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Generalversammlung - angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
(2) Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
(4) Für die Rechnungsprüfer gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß.
§ 15
Schiedsgericht
(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine "Schlichtungseinrichtung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei physischen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil (z.B. ein Mitglied und der Vorstand) dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter namhaft macht. Diese beiden wählen ein drittes Mitglied zum Vorsitzenden. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Generalversammlung - angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
§ 16
Freiwillige Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Die Generalversammlung hat - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
(3) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen.
§ 17
Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
Beschluß
Die o.a. Statuten wurden von der heutigen Generalversammlung einstimmig beschlossen und werden unverzüglich durch den neu gewählten Vorstand der Vereinsbehörde angezeigt.
Herzogbirbaum, 11. Dezember 2015
PROTOKOLL
Generalversammlung der Dorferneuerung Herzogbirbaum
am 11.12.2015 im Dorfhaus (Feuerwehr) Herzogbirbaum
Anwesend: Vorstand (Elfriede Haslinger, Reinhard Raberger, Hermann Mayr) Beiräte (Franz Kührer, Josef Kleedorfer, Christa Muth) Gäste, Mitglieder Entschuldigt: Vorstand (Brigitte Steiner, Rudolf Windisch) Protokoll: Josef Benedikt
Elfriede Haslinger (Obfrau) eröffnet die Generalversammlung um 18:15 und begrüßt die Anwesenden, unter ihnen Bgm. Karl Lehner und OV GGR Franz Sigl.
- Bericht des Vorstands
Elfriede Haslinger (Obfrau) bedankt sich bei Reinhard Raberger für Entwurf und Realisierung der Ortschronik, von der bislang über 200 Bücher verkauft wurden sowie für die Veranstaltungsorganisation der Buchpräsentation.
Die Fotoausstellungwurde von 244 Personen besucht. Elfriede Haslinger bedankt sich im Namen der Dorferneuerung bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, sowie den vielen Ortsbewohnerinnen und -bewohnern, die Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben.
Auch über weitere Projekte (Renovierung des Pfarrstadls, Sanierung der Apolloniakapelle) wurde berichtet.
- Bericht des Kassiers
Hermann Mayr (Kassier) listet detailliert Einnahmen (€ 34.964,01)und Ausgaben (€ 34.000) des Vereins auf. Kontostand per 11.12.2015: € 1.614,10.
- Bericht des Rechnungsprüfers
Elisabeth Heinisch und Karl Maurer (Rechnungsprüfer) bestätigen die Korrektheit der Angaben.
- Entlastung des Vorstands
Die Entlastung des Vorstands erfolgt einstimmig durch Akklamation (keine Enthaltungen).
- Kurzbericht zu den neuen Statuten, Debatte und Abstimmung darüber.
Aufgrund neuer Richtlinien der Bundesabgabenordnung wurde eine Überarbeitung der Statuten notwendig, die von Reinhard Raberger durchgeführt und vom Vorstand ergänzt wurde. Um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten, war es insbesondere wichtig, die Art der Tätigkeiten sowie deren Finanzierungsaktivitätengenau aufzulisten. Die von Reinhard Raberger vorgelesenen Punkte und Änderungen wurden durch Akklamationen einstimmig (keine Enthaltungen) angenommen. Somit treten die Statuten nach zeitnaher Bekanntgabe bei der Vereinsbehörde in Kraft. Die Statuten können unter www.grossmugl.at/doern_hbb bis aus auf weiteres abgerufen werden.
- Wahl des neuen Vorstands gemäß Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag wurde unter www.grossmugl.at/doern_hbb veröffentlicht. Nach Auflisten der einzelnen Funktionen und vorgeschlagenen Namen wurde die Wahl von OV GGR Franz Sigl durchgeführt. Der Wahlvorschlag wurde durch Akklamation einstimmig (keine Enthaltung) angenommen. Die Wahl wurde auch von den jeweilig Gewählten angenommen:
Obfrau: Elfriede Haslinger Obfraustv.: Dr. Reinhard Raberger Kassier: Hermann Mayr Kassierstv.: Rudolf Windisch (in Abwesenheit) Schriftführerin: Brigitte Steiner (in Abwesenheit) Schriftführerinstv.: Dr. Josef Benedikt Als Beiräte wurden Franz Kührer, Josef Kleedorfer und Dr. Christa Muth bestätigt.
Als Rechnungsprüfer stellen sich Leopold Schmidt und Elisabeth Heinisch zur Verfügung.
- Informationen durch den Bürgermeister und den Ortsvorsteher
Bgm. Karl Lehner drückt, auch aus persönlichem historischem Interesse, seine Wertschätzung für die Arbeiten rund um das Buch, die Ortschronik selbst sowie die perfekt organisierte Veranstaltungen aus. Er drückt auch seine Anerkennung für die Renovierung des Pfarrstadls aus. Bezüglich der Breitbandinitiative ist die Gemeinde Großmuglum eine Lösung des Finanzierungsbedarfsin Gesprächen mit Betreibern bemüht.
OV GGR Franz Sigl bedankt sich bei Elfriede Haslinger für die Arbeiten zur Landschaftspflege im Ortsgebiet und drückt den Wunsch für eine weitere gute Zusammenarbeit mit der Dorferneuerung aus.
- Allfälliges
Behindertenklo im Dorfhaus: Nach Gesprächen mit der Feuerwehr seitens der Dorferneuerung sagt Bgm. Karl Lehner zu, sich die Situation vor Ort gem. mit einem Sachverständigen im Zuge einer zeitnahen Bauverhandlung im Ort anzusehen.
Straßennamen in Herzogbirbaum: Die Anregung von Bgm. Karl Lehner, auch in Herzogbirbaum Straßenbezeichnungen einzuführen stößt auf geringes Interesse. Als Hauptgrund dafür wird in der Diskussion unter den Anwesenden der Mehrwert eines solchen administrativen Aufwands bezweifelt.
Elfriede Haslinger beendet um 19:15 die Generalversammlung und wünscht allen Anwesenden erholsame Feiertage. Im Anschluss an die Generalversammlung wurden alte Fotos zum Dorfleben gezeigt.
Protokoll: Josef Benedikt e.h.